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Presse

Auf dieser Seite werden auf themenrelevante Nachrichten/Artikel im Bereich Messe&Event per Hyperlink verlinkt. Der EuGH erlaubt dies und Urheberrechte werden hiermit nicht verletzt. Die Auswahl der Meldungen erfolgt nach persönlicher Einschätzung.

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Verlinkt am 17.08.21
Messe-Neustart bleibt auf Kurs: AUMA begrüßt Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz

Seit Ende Juni führt die Messewirtschaft wieder erfolgreich Messen in Deutschland durch.

Bund und Länder haben mit ihrem gestrigen Beschluss klargestellt, dass unter Einhaltung der 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) Messen auch weiterhin in Deutschland stattfinden können. Der AUMA begrüßt dieses klare Signal, das damit zur Planungssicherheit von Messeveranstaltern, Ausstellern und Dienstleistern beiträgt.

Die Messewirtschaft verfügt über umfassende Hygienekonzepte, die seit Beginn der Corona-Pandemie beständig weiterentwickelt worden sind. Die Konzepte sind behördlich abgestimmt und genehmigt. Bereits im vergangenen Herbst haben die Messeveranstalter mit ihrer starken Organisations- und Durchführungskompetenz und ihrer modernen Infrastruktur gezeigt, dass sie alle Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz umsetzen können. Zusammen mit der 3G-Regel liegt damit ein sehr gutes ganzheitliches Instrumentarium vor, um die Teilnahme an Messen sicher zu ermöglichen.

Jetzt ist es Aufgabe der Bundesländer, den entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit Messen bundesweit unabhängig von Inzidenzwerten zulässig sind. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass Bund und Länder zukünftig weitere Indikatoren zur Beurteilung des Infektionsgeschehens heranziehen werden.

-> Informationen zu den aktuellen Regelungen in den Bundesländern

-> Informationen zu den nächsten Messen in Deutschland

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

Verlinkt am 17.12.20
Reale Messen und Events bleiben wichtig für den Kundenkontakt

Knapp 75% der in der Studie befragten Industrieunternehmen gaben an, schon einmal an einer „virtuellen Messe“ oder einem vergleichbaren virtuellen Event teilgenommen zu haben. Allerdings hatte dies knapp der Hälfte nur mittelmäßig gut gefallen, knapp 17% sammelten sogar schlechte bis sehr schlechte Erfahrungen bei der Teilnahme an virtuellen Veranstaltungen.

Auch haben knapp 75% der 446 Befragten angegeben, dass sich der Neu-und Bestandskundenkontakt seit Beginn der Corona-Krise verändert hat. Die Hälfte dieser Gruppe nimmt jedoch negative Veränderungen wahr. Der fehlende persönliche Kontakt, die Nichterreichbarkeit von Kunden und der Ausfall von Messen werden hierbei als die häufigsten Probleme genannt.

-> Ein Auszug wichtigster Ergebnisse der Studie ist hier ersichtlich. -> Die komplette Studie ist hier erhältlich.

Quelle: bvik, Bundesverband Industrie Kommunikation e.V.

www.bvik.org

Verlinkt am 17.12.20
Unternehmen fehlen Geschäftschancen durch Messen

Corona-bedingte Messe-Absagen führen zu wirtschaftlichen Verlusten.


Laut einer Gemeinschaftsumfrage der Verbände VDMA, ZVEI, Spectaris und AUMA, unter 427 ausstellenden Unternehmen der Branchen Maschinenbau, Elektrotechnik und Elektronik sowie Optik, Photonik und Medizintechnik im Oktober 2020 ergab sich folgendes schreckliches Ergebnis:

  • 76% der befragten Unternehmen beklagen die fehlenden Möglichkeiten zur Gewinnung neuer Kunden,

  • 84% beklagen das fehlende Networking mit Besuchern und anderen Ausstellern,

  • rund 60% vermissen die Chance zur realen Präsentation neuer Produkte,

  • 53% fehlt der Überblick über Neuigkeiten in der Branche im Sinne einer Wettbewerbsbeobachtung und

  • über 40% haben konkrete wirtschaftliche Einbußen durch ausgefallene Messebeteiligungen in den letzten Monaten erlitten.

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

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Verlinkt am 10.12.20
Die „#AlarmstufeRot " ist das Bündnis der einflussreichsten Initiativen und Verbände der deutschen Veranstaltungswirtschaft

Das Veranstaltungswesen unseres Landes ist bunt und facettenreich: Wir sind Soloselbstständige und Einzelunternehmer, mittelständische Unternehmer und Betriebe in öffentlicher Hand. Wir planen und realisieren soziale und kulturelle Anlässe ebenso wie wirtschaftsbezogene Events, die über 80% aller Veranstaltungen in Deutschland ausmachen. Wir gewährleisten im Rahmen unserer Aktivitäten eine ökonomische, geistige und kulturelle Vielfalt, die unsere Wirtschaft stärkt und unsere Gesellschaft bereichert. Diese Vielfalt muss gerettet werden. Dafür setzen wir uns gemeinsam und solidarisch ein.

Quelle: #AlarmstufeRot e.V. i.G.

www.alarmstuferot.org

Die Veranstaltungswirtschaft ist der sechstgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands mit 130 Mrd. Euro Umsatz und über 1 Mio. Beschäftigten.

Die auf Platz 1 stehende Automobilindustrie mit knapp 439 Mrd. Euro Umsatz beschäftigt im Vergleich hingegen nur 833.000 Personen!

 

Quelle: IG Europe GmbH

www.ig.com; Die 5 umsatzstärksten Branchen in Deutschland

Verlinkt am 28.09.20
„New Normal“ im Messewesen - wann geht es wie wieder los?

Das Institut Gelszus Messe-Marktforschung (GMM) hat im Juni 2020 eine Blitzumfrage zum Thema Teilnahmebereitschaft an Messen in Zeiten der COVID-19 Pandemie durchgeführt. Ein wesentliches Kernergebnis der Studie ist die erfreulich hohe Bereitschaft wieder Messen besuchen zu wollen. Dies mag in einigen Regionen und einigen Branchen zum Teil stark differenzieren und die Angst vor einer zweiten Pandemie-Welle kann zu Unsicherheiten führen, aber mit guten Konzepten und mutigen Ausstellern kann der baldige Neustart beginnen – die Besucher sind angeblich bereit.

 

Studie zur Teilnahmebereitschaft deutscher und europäischer Messebesucher*innen in Zeiten der COVID-19-Pandemie

Quelle: Gelszus Messe-Marktforschung GmbH

www.gelszus.de

Verlinkt am 19.08.20
Hygiene- und Abstandskonzepte auf Messen in Deutschland

Hier die wichtigsten Vorgaben über Hygiene- und Abstandsmaßnahmen zur Sicherheit der Messeteilnehmer:

  • 1,5 m Mindestabstand zwischen den Teilnehmern in den Messehallen und auf dem Messegelände

  • Steuerung der Besucherströme an den Eingängen und in den Hallen durch konsequentes Crowd-Management, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden

  • Vollständige Registrierung der Besucher, des Aussteller- und Servicepersonals und anderer Teilnehmer, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen

  • Einhaltung strenger Hygienevorschriften auf dem Messegelände; insbesondere enge Reinigungszyklen für Gemeinschaftseinrichtungen und Kontaktflächen

  • Gute Durchlüftung von Eingängen, Hallen und Konferenzräumen mittels moderner Belüftungsanlagen

  • Eine hohe Dichte an Handwaschmöglichkeiten; Handdesinfektionsmöglichkeiten an Eingängen, Informationsständen, Gastronomiebetrieben

  • Verzicht auf Händeschütteln

  • Das Tragen von Masken (Mund-und und Nasen-Bedeckung) wird empfohlen und ist teilweise verpflichtend.

Was in welchen Bundesländern und zum Umgang mit Covid-19 auf den Messegeländen und Messen in Deutschland aktuell gilt ist hier nachzulesen.

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

Verlinkt am 23.07.20
Regelungen zur Öffnung für Handel, Dienstleistung und Gastronomie

Aktuelle Lockerungen und Anpassungen beruflich oder dienstlich veranlasster Veranstaltungen. In der Kabinettssitzung am 14. Juli wurden folgende Lockerungen beschlossen, die am 15. Juli 2020 in Kraft treten:

Grundsätzlich sind nach wie vor physische Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und der Personenkreis möglichst konstant zu halten.

Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen (z.B. Tagungen oder Kongresse) werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen. Damit wird die bislang geltende Personenbeschränkung folgendermaßen angehoben:
- bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 400 Personen im Freien bzw. 200 Personen in geschlossenen Räumen,
- ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen.

Außerdem können sich in Tagungen jeweils Gruppen von bis zu 10 Personen ohne Mindestabstand zusammensetzen. Dies bedeutet, dass die Bestuhlung analog zum Restaurantbesuch erfolgen kann. Zwischen den einzelnen Gruppen muss dann jedoch jeweils 1,5 Meter Abstand gesichert werden.

Quelle: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

www.ihk-regensburg.de

Verlinkt am 22.06.20
Übersicht der Ausstellungskapazitäten deutscher Messegelände

Eine Übersicht der brutto qm-Fläche der Hallen und Freigelände. Gelistet sind 26 Messegelände mit mind. einer AUMA-Veranstaltung.

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

22.06.20
Übersicht der Geschichte und Todesfälle vergangener Pandemien im Vergleich zu COVID-19. Begründet die geschaffene Wirtschaftskrise unseren Aktivismus?

Im Laufe der Geschichte, als sich die Menschen über die ganze Welt ausbreiteten, waren Infektionskrankheiten ein ständiger Begleiter. Selbst in der heutigen modernen Zeit sind Ausbrüche nahezu konstant. Hier sind einige der tödlichsten Pandemien, von der Anoninischen Pest 165-180 n. Chr. bis hin zum heutigen COVID-19.

Die WHO hat COVID-19 am 11. März 2020 als eine Pandemie erklärt.

Sicher ist es schwierig, die Auswirkungen einer unbekannten Krankheit vorherzusagen, doch kann sich auf dieser Basis jeder seine eigene Meinung bilden.

Quelle: Visual Capitalist. CDC, WHO, BBC, Wikipedia, Historical records, Encyclopedia Britannica, Johns Hopkins University

Pandemien nChr.jpg
Verlinkt am 18.06.20
Die Messewirtschaft ist nicht von der Verlängerung des Großveranstaltungsverbots betroffen

Ab September finden Messen in Deutschland wieder statt! Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Gemeint sind damit z. B. Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen.

Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft betont. Das haben Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. In vielen Fällen ist das bereits geschehen.

Messen werden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

Verlinkt am 17.06.20
Die Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Veranstaltungsbranche

Diese Meta Studie zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Veranstaltungswirtschaft ist erschienen am 15.06.20, im Auftrag vom IGVW (Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft)

Eine einheitliche Definition und (validen) Zahlen zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Veranstaltungsbranche fehlten bisher und machten jede Argumentation, wie wichtig unsere Branche ist, spätestens bei der Politik, schwerfällig. Die Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) hat gemeinsam mit dem FAMAB und allen relevanten Verbänden der Veranstaltungsbranche eine umfangreiche Meta-Studie zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Veranstaltungsbranche erarbeitet.

Die wichtigsten Erkenntnisse zur Bedeutung der Veranstaltungsbranche:

• Die Veranstaltungsbranche generiert 130 Mrd. Euro Kern- und Peripherieumsatz. Damit ist sie der sechstgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands.

• In der Veranstaltungsbranche arbeiten nahezu 1 Mio. Menschen. Das macht sie zu einem der größten Arbeitgeber Deutschlands.

Veranstaltungen in Deutschland haben jährlich 424 Mio. Besucher aus dem In- und Ausland. Das macht die Veranstaltungsbranche zum größten Treiber für Gastronomie, Hotellerie und Reisedienstleistungen. Ohne funktionierende Veranstaltungswirtschaft ist in diesen Branchen mit erheblichen Umsatzausfällen zu rechnen.

Veranstaltungen und Live-Kommunikation sind ein herausragend wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Sie sind gerade für den Mittelstand einer der wichtigsten Absatzkanäle und in Zeiten der Krise Katalysator für den gesamtwirtschaftlichen Aufschwung.

Das weitverzweigte Ökosystem „Veranstaltungen“ sorgt durch seine hohe Umfeldrentabilität auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene für positive Effekte und erhebliche Steuereinnahmen für Bund und Länder. Allein die Umsatzsteuereinnahmen betragen jährlich circa 20 Mrd. Euro.

Die vollständige Studie finden Sie hier!

Quelle: R.I.F.E.L. Research Institute for Exhibition and Live-Comunication

Die Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der
Verlinkt am 05.06.20
Deutsche Messewirtschaft plant Neustart und Produktionseffekte erreichen 28 Mrd. Euro

Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des AUMA sagt: "Weltweit werden tausende Messen abgesagt, aber die Branche steht nicht still. In vielen Ländern gibt es wieder Aufbruchstimmung. Der Neustart der Messen steht bevor, auch in Deutschland. Aussteller und Besucher warten auf die ersten internationalen Messen, die wahrscheinlich ab September stattfinden werden. Denn Messen bieten zahlreiche Funktionen, die durch andere Instrumente nicht ersetzt werden können. Deshalb werden Messen auch für den Neustart der gesamten Wirtschaft dringend gebraucht. Die deutschen Messen freuen sich, bald wieder Teilnehmer aus aller Welt begrüßen zu können, zunächst sicher vorrangig aus Europa, aber ich bin sicher, dass sie wieder die Branchentreffpunkte für Aussteller und Besucher aus allen Kontinenten werden."

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

Verlinkt am 05.06.20
Deutschland: Messeland Nr. 1

Seit dem Ausbruch der Coronapandemie wurden rund 150 Messen in Deutschland abgesagt oder verschoben, darunter viele internationale Branchenleitmessen.

Es gibt in Deutschland 58.000 Unternehmen, die regelmäßig auf Fachbesuchermessen ausstellen und die gesamte ausstellende Wirtschaft muss seit März auf diese wichtigen Treffen verzichten, auf eine Kommunikation, für die sie jährlich knapp 50% ihrer Marketing-Budgets bereitstellt.

Messeveranstalter und der AUMA haben rund 30 Unternehmen nach der Bedeutung von Messen befragt. Lesen Sie hier ihre Statements: Wir brauchen Messen, weil...

Quelle: Newsletter AUMA Compact 09/2020 des AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

Verlinkt am 05.06.20
Woher kann man medizinische Corona-Schutzausrüstung beziehen?

Die Coronakrise hat zu einem hohen Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung geführt. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Betrieben, die entsprechende Materialien produzieren und vertreiben. Die IHK-Organisation bietet diesen Unternehmen auf Deutschlands größtem Umweltportal IHK ecoFinder nun die Möglichkeit, sich als Hersteller oder Händler medizinischer Schutzausrüstung zu präsentieren, indem man sich unter "Medizinische Schutzausrüstungen" auf der bundesweiten Dienstleistungsplattform einträgt.

Quelle: Newsletter vom 28.05.20 der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kehlheim

www.ihk-regensburg.de

Verlinkt am 19.05.20
Welche Corona-Verordnungen für Veranstaltungen gelten in den Bundesländern?

In Deutschland sind derzeit in allen Bundesländern Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden grundsätzlich verboten. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass in den Ländern das Veranstalten von Messen bei künftig geplanten Lockerungen zunehmend in den Fokus kommt. So hat z.B. NRW angekündigt, Fachmessen ab 30.05.2020 unter besonderen Bedingungen wieder zuzulassen und in Rheinland-Pfalz sollen ab 10.06.2020 Messen unter besonderen Auflagen wieder stattfinden können. In Deutschland gilt derzeit in allen Bundesländern ein grundsätzliches Verbot für die Durchführung von Veranstaltungen. Die jeweils geltenden Regelungen und Fristen in den Bundesländern finden Sie hier.

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

Verlinkt am 08.05.20
Landesregelungen zu Veranstaltungen

In Deutschland gilt derzeit in allen Bundesländern ein grundsätzliches Verbot für die Durchführung von Veranstaltungen. Die jeweils geltenden Regelungen und Fristen in den Bundesländern finden Sie hier.

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

Verlinkt am 08.05.20
Vorschläge des AUMA für die Wiederaufnahme von Messen

Fraglich ist, ob neben der 800 Quadratmeter-Regel für Geschäfte, nicht auch die 1.000-Teilnehmer-Grenze, die in einigen Bundesländern für Veranstaltungen gilt, nicht ebenfalls ungeeignet und damit unzulässig ist. Denn auch bei diesem Kriterium wird nicht auf die für die Senkung des Infektionsrisikos entscheidende Personendichte abgestellt. Entsprechend stellt der AUMA in seinen Vorschlägen für die Wiederaufnahme von Messen ebenfalls auf die Personendichte und nicht auf die Teilnehmerzahl ab.

Quelle: AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

www.auma.de

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